Die meisten Unfälle geschehen im Haushalt!

Beschreibung
Lassen Sie Ihr Personal von engagierten und motivierten Rettungsdienstpersonal ausbilden. Unsere Dozenten kommen aus dem hauptamtlichen Rettungsdienst oder haben mindestens rettungsdienstliche Erfahrung. Daher wissen wir, worauf es in der ersten Hilfe ankommt.
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Wir sind gem. DGUV Grundsatz 304-001mit der Kennziffer 8.1552 als ermächtigte Stelle anerkannt!
DGUV
"Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
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Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
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Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
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in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
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in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
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in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
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in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
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Anmeldeverfahren
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In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Abrechnungsformular..."
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Quelle:
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp