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Erste-Hilfe-Schulung
für das Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Unsere Erste-Hilfe-Schulung ist speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen konzipiert. In vielen Fällen wird die Schulung von der Unfallkasse NRW finanziell übernommen.

Die Erste-Hilfe-Schule Inh. C. Bellgardt ist gem. DGUV Grundsatz 304-001 mit der Kennziffer 8.1552 ermächtigt.

Info

für Unternehmen

"Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

 

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

 

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

 

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

 

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

 

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.

Anmeldeverfahren

In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Abrechnungsformular..."

Quelle:

https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp

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